Der Bundestag hat am Montag eine neue Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Vom 1. Juli dieses Jahres an sollen Bezieher von Sozialgeld und Arbeitslosengeld II, auch als Hartz IV bekannt, zwei Mal pro Monat Anspruch auf einen Gutschein haben, der ihnen den kostenlosen Besuch eines Bordells ermöglicht.
Die Änderung wurde nun durchgesetzt und sorgte bisher für wenig Wirbel, da sie im Schatten anderer Großereignisse mehr oder weniger untergegangen ist, wie etwa dem Ukraine-Konflikt, der Euro-Krise und den Spannungen im Nahen Osten.
Puff-Gutscheine schnell und unbürokratisch
Die Änderung gilt für alle volljährigen Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Diese können ab Juli in ihrem Jobcenter Gutscheine für Bordellbesuche bekommen. Hierzu genügt die Vorlage des Personalausweises und das Ausfüllen eines gesonderten Antragsformulars, das aber nur eine Seite umfasst.
Die Gutscheine sollen in der Regel gleich an Ort und Stelle ausgegeben werden und sind auch sofort gültig. Mit diesen Gutscheinen, die einen Wert von 100 Euro haben, können die Empfänger dann jedes beliebige Bordell innerhalb des deutschen Hoheitsgebietes aufsuchen und ihn dort gegen sexuelle Dienstleistungen einlösen.
Jeder Gutschein ist jeweils ein Jahr lang gültig und verfällt, wenn er in dieser Zeit nicht eingelöst wird. Es können aber auch mehrere Gutscheine kombiniert werden, so dass die Besitzer dann umfangreichere sexuelle Dienstleistungen auf einmal in Anspruch nehmen können. Die Sexarbeiterinnen wiederum können den eingelösten Gutschein nicht nur an das ausgebende Jobcenter, sondern auch an jedes andere Jobcenter senden und bekommen den Gutscheinbetrag überwiesen oder als Verrechnungscheck zugesendet.
Für Puff-Gutscheine gibt es gute Gründe
Die Änderung wurde mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen, während sich viele Abgeordneten der Oppositionsparteien ihrer Stimme enthielten. Aus Regierungskreisen ist zu vernehmen, dass die Maßnahme keineswegs unumstritten war, gerade wegen der Kosten für die Steuerzahler und aufgrund moralischer Bedenken konservativer Kreise, sich aber letztlich doch durchgesetzt habe.
Die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben sei das wichtigste Ziel der Arbeitsmarktpolitik, so erklärt ein Regierungssprecher. Hierfür sei auch eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unabdingbar. Ein Leben ohne Geschlechtsverkehr könne das Gefühl der gesellschaftlichen Isolation bei Hartz-IV-Empfängern verstärken. Dem solle mit der Ausgabe von Bordellgutscheinen entgegen gewirkt werden.
Zudem sei sexuelle Aktivität auch gesundheitsfördernd. Einkommensschwachen Menschen, bei denen Krankheiten häufiger auftreten, als bei Menschen mit durchschnittlichen oder höheren Einkommen, würde so eine Gelegenheit gegeben, ihre Gesundheit zu verbessern, was auch ihre Chancen, einen Arbeitsplatz zu bekommen erhöhe und die Kosten im Gesundheitssystem senke, führt der Regierungssprecher weiter aus.
Großer Ansturm auf Puff-Gutscheine wird erwartet
Daher seien auch die geschätzten Kosten der Gesetzesänderung von rund 4,8 Milliarden Euro pro Jahr gut investiert. Die Regierung rechnet damit, dass die Betroffenen sehr schnell und zahlreich von der neuen Regelung Gebrauch machen werden. Daher sei es wichtig gewesen, dass Ausgabeverfahren der neuen Gutscheine möglichst einfach und effizient zu halten.
Die Reaktionen aus dem Sexgewerbe auf die neue Regelung sind durchweg positiv. Unter Bordellbetreibern und Sexarbeiterinnen erhofft man sich eine enorme Nachfrage- und Umsatzsteigerung und begrüßt die Gesetzesänderung auf ganzer Linie.
Weitgehend unbemerkt wurde eine Gesetzesänderung beschlossen, die vielen Menschen ohne Zweifel sehr viel gutes bringt. Hartz-IV-Empfänger können kostenlos sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen und in der Prostitution wird künftig noch mehr Geld zu verdienen sein. Welche Reaktionen die Gesetzesänderung sonst noch hervorruft und wie sie sich in der Praxis bewährt, bleibt abzuwarten. Wir werden die Folgen der Änderung aber weiter beobachten.