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FKK in Zeiten von COVID-19 – Was geht noch am FKK Strand und was nicht?

FKK in Zeiten von COVID-19 – Was geht noch am FKK Strand und was nicht?

FKK ist auch in Zeiten von COVID-19 noch beliebt. Schön, dass sich einige Dinge nie verändern. Und so langsam wird das Wetter ja auch besser und die Sonne lässt sich immer länger blicken. Was liegt das also näher, als nach der langen kalten Zeit die Sonne auf der nackten Haut spüren zu wollen?

Doch Corona ist auch am FKK nicht spurlos vorbeigegangen. Was geht in diesen Zeiten und was nicht? Sind die FKK Strände überhaupt geöffnet oder zugänglich? Welche Regeln sind hier zu beachten? Und wie sieht es überhaupt aus mit meinem Urlaub am Meer?

Fragen über Fragen die insbesondere FKK Liebhaber bewegen. Wir haben die wichtigsten Fragen zusammengestellt und beantworten sie hier in diesem Artikel. Wir haben uns dabei auf die Küstenregionen Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen beschränkt. Also auf die typischen FKK Urlaubsziele. Um Fragen für alle Bundesländer zu beantworten, sind die Regelungen derzeit leider noch zu unterschiedlich.

Darf ich überhaupt wieder an die Küste?

Ja, die Einreiseverbote für Nichteinheimische in den norddeutschen Bundesländern ist wieder erlaubt. Einzig der Tagestourismus ist in Mecklenburg-Vorpommern noch beschränkt. Hier muss mindestens eine Nacht in Mecklenburg-Vorpommern übernachtet werden. Aber das ist ja auch bei einem Wochenendausflug an die See gegeben.

Die Strandbetretungsverbote sind ebenfalls wieder aufgehoben. Und das gilt natürlich auch für die FKK Strände. Sollte sich die aktuelle Lage wieder ändern, können allerdings wieder Betretungsverbote ausgesprochen werden.

FKK ist an den Norddeutschen Stränden auch wieder erlaubt. Auch hier gelten allerdings die Abstandsregeln, aber das ist beim FKK ja meist sowieso gegeben. Die meisten FKKler halten ja generell aus Höflichkeit schon einen gewissen Mindestabstand zueinander. Und dementsprechend ist es kein Problem wieder die Nacktheit am Strand zu genießen.

An den meisten Stränden in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gibt es übrigens keine abgetrennten FKK Bereiche mehr. Hier hat eine Vermischung stattgefunden, so dass Nackedeis auch an regulären Stränden üblich sind und nicht weiter auffallen. Daher ist eine Trennung bei den Vorschriften auch generell nicht vorgenommen worden.

FKK auf dem FKK Campingplatz

Auch die FKK Campingplätze sind wieder geöffnet. In der Regel gibt es auch hier, wie in allen anderen wiedereröffneten Einrichtungen, Hygienekonzepte. Gegebenenfalls besteht die Pflicht zur Registrierung. Hierdurch sollen bei Bedarf eventuelle Infektionsketten zurückverfolgt werden können. Dennoch sind die FKK Campingplätze wieder voll nutzbar und stehen für Besucher bereit.

Wir empfehlen aber trotzdem, sich vorher zu informieren, ob der gewünschte Campingplatz geöffnet ist. Insbesondere empfehlen wir auch eine Buchung vorab, da die Auslastung nach der langen Abstinenz von der Nacktheit sicher etwas höher ist. In Mecklenburg-Vorpommern muss auch bei der Einreise ein entsprechendes Dokument mitgeführt werden. Aus dem muss hervorgehen, das man mindestens eine Nacht im Land verbringt.

Für andere FKK Einrichtungen gilt übrigens das gleiche. Lediglich die FKK- und Sauna-Clubs haben noch nicht wieder geöffnet. In Schleswig-Holstein ist dies damit begründet, dass hier ein direkter Kontakt entsteht und somit ein erhöhtes Infektionsrisiko gegeben ist.

FKK auf Wohnmobilstellplätzen

Für Wohnmobilstellplätze gelten die gleichen Vorschriften wie für Campingplätze. Allerdings gibt es hier meist keine Hygienekonzepte, da die meisten Stellplätze nicht betreut sind. Dennoch sollte man hier freiwillig auf den Mindestabstand achten, um kein unnötiges Risiko einzugehen.

Ansonsten ist bei FKK im Wohnmobil aber meist ja eh ein gewisser Abstand zu den Nachbarn gegeben. Dementsprechend gibt es hier auch keine besonderen Vorschriften. Ist ja quasi das eigene Ferienhaus auf Rädern.

Was ist generell zu beachten bei FKK?

Generell ist wie sonst auch in Zeiten von Corona der übliche Abstand zu den Mitmenschen einzuhalten. Und auch wenn es ein wenig seltsam anmutet als Nackter eine Maske zu tragen, so gilt auch hier die Maskenpflicht z.B. beim Einkaufen im Campingplatz Supermarkt oder bei der Erledigung der Anmeldeformalitäten. Aber meist sind diese Zonen ja generell nicht sämtlich textilfrei.

Ganz wichtig ist auch, dass man sich vorher einmal etwas genauer über die Region informiert, die man besuchen möchte. Es kann immer vorkommen, dass bestimmte Betriebe noch nicht wieder geöffnet sind oder bestimmte Orte nur eingeschränkt nutzbar sind. Ein vorheriges Einholen von Informationen kann Frust und Ärger ersparen.

Und natürlich solltet ihr auch an die Sonnenmilch denken. Auch in Zeiten von COVID-19 ist ein Sonnenbrand unangenehm und nicht so gut für die Haut. Und gerade an bestimmten, sonst eher bekleideten Stellen, kann so ein Sonnenbrand echt weh tun, wie mir aus eigener Erfahrung bekannt ist.

In diesem Sinne wünschen wir euch einen Schönen Urlaub und entspannte nackte Tage am FKK Strand.

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