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Vergnügungssteuer für Tantra-Clubs!
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Vergnügungssteuer für Tantra-Clubs!

Nun ist es raus. Auch Tantra-Clubs müssen nun nach einem Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts Vergnügungssteuer zahlen, zumindest dann, wenn offen mit der sexuellen Befriedigung geworben wird.

Die Besitzerin eines Tantra-Studios wurde von der Stadt Stuttgart aufgefordert für zwei Monate über 800,- Euro Vergnügungssteuer abzuführen, wie es auch Bordellen und Swingerclubs zugemutet wird. Die Begründung: Das Studio hatte offen damit geworben, dass es bei den Massagen auf Wunsch auch zum sexuellen Höhepunkt kommen kann.

Und sexuelles Vergnügen ist in Deutschland nun einmal Vergnügungssteuerpflichtig…

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