Nun ist es raus. Auch Tantra-Clubs müssen nun nach einem Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts Vergnügungssteuer zahlen, zumindest dann, wenn offen mit der sexuellen Befriedigung geworben wird.
Die Besitzerin eines Tantra-Studios wurde von der Stadt Stuttgart aufgefordert für zwei Monate über 800,- Euro Vergnügungssteuer abzuführen, wie es auch Bordellen und Swingerclubs zugemutet wird. Die Begründung: Das Studio hatte offen damit geworben, dass es bei den Massagen auf Wunsch auch zum sexuellen Höhepunkt kommen kann.
Und sexuelles Vergnügen ist in Deutschland nun einmal Vergnügungssteuerpflichtig…