Nun ist es raus. Auch Tantra-Clubs müssen nun nach einem Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts Vergnügungssteuer zahlen, zumindest dann, wenn offen mit der sexuellen Befriedigung geworben wird. Die Besitzerin eines Tantra-Studios wurde von der Stadt Stuttgart aufgefordert für zwei Monate über ...
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