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Exhibitionismus

Exhibitionismus

Exhibitionismus ist ein sexuell motivierter Drang, sich vor anderen Personen ohne deren Einwilligung ganz oder auch nur zum Teil zu entblößen. Dadurch, dass sie von anderen Menschen ganz oder teilweise nackt oder auch bei sexuellen Handlungen gesehen werden, empfinden Exhibitionisten einen sexuellen Lustgewinn.

Die sexuelle Befriedigung, die beim Exhibitionismus aufkommt, liegt zum einen in der erschreckten Reaktion der Menschen, vor denen man sich zeigt, und zum anderen in der Verletzung des Schamgefühls dieser Menschen.

Dem Exhibitionismus gegenüber steht der Voyeurismus, bei dem es darum geht, andere Menschen entblößt oder bei sexuellen Akitivitäten zu beobachten.

Erscheinungsformen des Exhibitionismus

Exhibitionismus kommt bei Männern und Frauen vor, obgleich Männer die Mehrheit aller Exhibitionisten stellen. Ein grundsätzlicher Hang zum Exhibitionismus liegt Forschern zufolge bei allen Menschen vor, wenn auch in sehr unterschiedlich starker Ausprägung. Während bei den meisten Menschen die Entblößung vor Fremden allenfalls als erotische Fantasie vorkommt, leben Exhibitionisten diese Fantasie voll aus.

So zeigen sich viele männliche Exhibitionisten an öffentlichen Orten, zum Beispiel in Stadtparks, um den dort anwesenden Frauen ihr Geschlechtsteil zu zeigen. Auch unter Frauen ist dieses Verhalten erkennbar, wobei Frauen sich aber z.B. eher oben ohne oder komplett nackt im Stadtpark sonnen.

Aber auch an anderen öffentlichen Plätzen gehen männliche wie weibliche Vertreter des Exhibitionismus ihrer Neigung nach, zum Beispiel an Badeseen, auf Brücken, vor bewohnten Gebäuden und an vielen weiteren Orten.

Ob man sich dabei lieber vor Männern oder Frauen entblößt, hängt im wesentlichen von der sexuellen Orientierung der Exhibitionisten ab, also der Frage, ob sie hetero-, homo- oder bisexuell sind.

Beim Exhibitionismus geht es nur um das Zeigen bestimmter Körperteile oder des ganzen Körpers bzw. darum, bei der Ausführung sexueller Handlungen gesehen zu werden. Eine Kontaktaufnahme zu den Personen, vor denen man sich zeigt, ist in der Regel nicht das Ziel von Exhibitionisten.

Die medizinisch-psychologische Einordnung des Exhibitionismus

In Medizin und Psychologie wird der Exhibitionismus überwiegend als Störung der Sexualpräferenz klassifiziert.

Ob es sich beim Exhibitionismus aber wirklich um eine psychische Störung oder stattdessen nur um eine Abweichung von konventionellen sexuellen Vorlieben handelt, wird unter Forschern bereits seit längerer Zeit sehr kontrovers diskutiert.

Beim Exhibitionismus ist daher zu hinterfragen, wie stark der Drang ausgeprägt ist, sich vor anderen zu zeigen. Handelt es sich lediglich um die Lust daran, sich öffentlich zu zeigen, ist meistens nicht von einer Störung auszugehen.

Erst, wenn der Wunsch sich vor Fremden zu entblößen zwanghaft wird, kann eine Störung mit Krankheitscharakter bei den Betroffenen attestiert werden.

Rechtliche Aspekte des Exhibitionismus

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung geht von den allermeisten Exhibitionisten keine Gefahr für andere Personen aus. Exhibitionisten verschwinden nach ihrer Entblößung schnell wieder und greifen für gewöhnlich keine anderen Menschen an.

Gleichwohl kann ausgelebter Exhibitionismus rechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Das Nacktsein in der Öffentlichkeit allein ist in Deutschland noch kein Straftatbestand und kann allenfalls als Belästigung der Allgemeinheit verfolgt werden, was aber nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Als strafbare Handlung kann Exhibitionismus dann gewertet werden, wenn er bei den Personen, vor denen sich ein Exhibitionist zeigt, eine erheblich Verletzung des Empfindens oder des Schamgefühls bewirkt. Auch Exhibitionismus in der Öffentlichkeit, der einzig und allein der sexuellen Befriedigung dient, kann als Straftat angesehen werden.

In jedem Fall strafbar ist das Entblößen von Geschlechtsteilen oder des ganzen Körpers vor Kindern oder minderjährigen Jugendlichen. Ein solches Verhalten kann als sexueller Missbrauch von Kindern bzw. Schutzbefohlenen gewertet und mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden.

Bei Frauen kann Exhibitionismus als Erregung öffentlichen Ärgernisses angesehen werden. Auffällig ist aber, dass in Deutschland pro Jahr mehrere hundert Männer wegen exhibitionistischer Handlungen verurteilt werden, Frauen aber nur in absoluten Ausnahmefällen verurteilt wurden.

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