Startseite / term / Zuhälterei

Zuhälterei

Zuhälterei

Zuhälterei bezeichnet die Tätigkeit, andere Personen für sich als Prostituierte arbeiten zu lassen und die Prostitution gezielt zum eigenen Vorteil zu fördern.

Die Zuhälterei ist in den meisten Ländern illegal und zieht oft auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

Zur Geschichte der Zuhälterei

Seit wann genau es Zuhälter gibt, ist historisch nicht genau gesichert. Mit dem Begriff Zuhälterei wird heute die gewerbsmäßige Förderung der Prostitution bezeichnet, wie sie im 19. Jahrhundert entstanden ist.

Das Wort selbst geht auf das Verb zuhalten zurück, mit dem man früher sexuelle Beziehungen von unverheirateten Männern und Frauen meinte. Zuhälterei wird fast ausschließlich von Männern betrieben, während die betroffenen Prostituierten nahezu immer Frauen sind.

Männer, die Zuhälterei ausüben, bezeichnete man auch früher bereits als Zuhälter oder umgangssprachlich auch als Luden. Der Begriff Vollkaufmann für einen Zuhälter kam erst in der Nachkriegszeit auf, ist ironischer Natur und spielt auf den Kaufmannsstatus an.

Die Zuhälterei konzentrierte sich seit dem 19. Jahrhundert in bestimmten Vierteln in größeren Städten, die man heute gemeinhin als Rotlichtviertel oder Kieze bezeichnet. Hier entstand auch das Phänomen, dass ein Zuhälter ein bestimmtes Gebiet kontrollierte und gegenüber anderen Zuhältern verteidigte.

Tätigkeiten eines Zuhälters

Von Beginn an übernahmen Zuhälter die Aufgaben für die Prostituierten, die auch heute noch für die Zuhälterei in vielen Ländern charakteristisch sind. So sorgen Zuhälter für den Schutz von Sexarbeiterinnen gegenüber gewalttätigen Kunden oder anderen Personen, die gegenüber den Sexarbeiterinnen handgreiflich werden.

In Bordellen oder Laufhäusern übernehmen Zuhälter auch Aufgaben, wie sie für Türsteher oder Wirtschafter typisch sind. So weisen sie Betrunkene oder Personen, die anderweitig ausfällig werden, zurecht und werfen sie gegebenenfalls aus der betreffenden Location.

Darüber hinaus treiben Zuhälter bei zahlungsunwilligen Freiern Gelder ein, die den Sexarbeiterinnen zustehen. Dabei schrecken die meisten Zuhälter auch vor der Anwendung physischer Gewalt nicht zurück.

Auch sorgen Zuhälter oft dafür, dass Prostituierte und die Freier in Kontakt kommen. Als Gegenleistung müssen die Damen Teile ihrer Einkünfte an den Zuhälter abtreten.

Kritik an der Zuhälterei

Das insgesamt sehr negativ behaftete Image der Zuhälterei rührt vor allem aus dem Vorwurf, dass durch die Zuhälter Prostituierte auf unterschiedliche Art und Weise ausgenutzt würden.

So würden manche Prostituierte unter Androhung von Gewalt zur Ausübung sexueller Praktiken gedrängt. Auch Suchtprobleme, wie beispielsweise die Drogensucht, würden von Zuhältern missbraucht, um Prostituierte zu sexuellen Handlungen mit Freiern zu nötigen.

Auch finanzielle Probleme von Sexarbeiterinnen oder rechtliche Unsicherheiten, wie sie bei illegal eingewanderten Frauen vorhanden sind, würden von Zuhältern zum eigenen Vorteil ausgenutzt.

Rechtliche Aspekte der Zuhälterei

Zuhälterei ist nicht nur moralisch sehr umstritten, sondern in den meisten Ländern auch gesetzlich verboten. In Deutschland etwa gilt sie schon seit dem Jahr 1900 als Straftatbestand.

Wichtig ist dabei, dass die Person, die sich prostituiert, von dem Zuhälter ausgebeutet wird oder der Zuhälter eine oder mehrere Prostituierte zum eigenen finanziellen Vorteil überwacht. Auch die Förderung der Prostitution und die Einschränkung der wirtschaftlichen und persönlichen Freiheit einer Prostituierten sind erheblich für die rechtlichen Konsequenzen der Zuhälterei.

In Österreich ist die Grenze zur Strafbarkeit noch enger. Hier gilt bereits das bloße Ausnutzen einer Prostituierten als Straftat. In Deutschland wird Zuhälterei mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen mit bis zu drei Jahren geahndet.

Nach oben scrollen