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Puff-Gutscheine für Hartz-IV-Empfänger? April, April!

Puff-Gutscheine für Hartz-IV-Empfänger? April, April!

Wir hatten gestern am 1. April berichtet, dass der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition eine Gesetzesänderung beschlossen hätte. Demnach sollten alle Hartz-IV-Empfänger ab Juli dieses Jahres zwei Mal pro Monat einen Gutschein über 100,- Euro beantragen können, mit dem sie in jedem beliebigen Puff in Deutschland sexuelle Dienstleistungen erkaufen können. Hier findet ihr noch einmal den ganzen Artikel.

Diese Geschichte war natürlich frei erfunden. Sicherlich würde es manch einer begrüßen, wenn Hartz-IV-Empfänger auf Staatskosten sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen könnten, viele Steuerzahler hätten hierfür aber wahrscheinlich kein Verständnis.

Wieso schreiben wir dann so etwas, wollt ihr bestimmt jetzt wissen. Ganz einfach: So wie viele andere hatten auch wir einfach mal Lust auf einen Aprilscherz und wollten mal sehen, was danach passieren würde. Zuschriften kamen jeweils einige.

Viele von euch haben uns natürlich durchschaut. Einigen ging beim Datum ein Licht auf, ein Leser schrieb uns sogar, er hätte den ganzen Abend auf der Seite des Bundestages nach der Neuigkeit gesucht und nichts gefunden. Das müsse ja eine Falschmeldung sein!

Einige konnten wir aber schon hinters Licht führen. So unterschiedlich können Reaktionen auf einen Bericht sein und der gute alte Aprilscherz kann auch heute immer noch funktionieren, wenn auch nicht bei allen.

Ob wir uns über Hartz-IV-Empfänger lustig machen wollten, fragten ein paar Leser. Hier sagen wir mit aller Deutlichkeit: Nein! Im Gegenteil: Wir haben das Thema bewusst gewählt, um gerade jetzt vor Ostern an all jene Menschen zu erinnern, die keine Arbeit oder zumindest kein volles Einkommen haben und Ostern vielleicht nicht so glücklich verbringen können, wie die meisten von uns. Denn dies sind immer noch viel zu viele Menschen in unserem Land. Wir können zwar nicht viel bewegen, aber ein bisschen hat es hoffentlich gebracht.

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